Willkommen auf der Homepage der FLN !
Im Bedarfsfall fliegt die FLN Sie im Charterdienst auch zu verschiedenen Flugplätzen innerhalb Deutschlands und den angrenzenden Ländern.
Übrigens: Gewinnen Sie erste Eindrücke. Klicken Sie hier, um sich unser Video Impressionen anzusehen
oder schauen Sie sich unsere kleine Bildergalerie an.
Wenn also mit dem Flugzeug zur Insel, dann vom Flugplatz Norden-Norddeich aus, denn unser Flugplatz liegt unmittelbar an der Küste und bietet Ihnen den Vorteil der kürzesten Verbindung:
- nach Juist, Norderney, Baltrum, Langeoog
- zum Inselverkehrshafen Norddeich
- zum Bahnhof Norddeich bzw. Norddeich-Mole
Das Einchecken ist nur in Verbindung mit der Aufgabe des Reisegepäcks möglich !
Entscheidung der EU-Kommission zur Steuerbefreiung von "Inselflügen" nach § 5 Nr. 5 LuftVStG
Am 20. Dezember 2012 hat die Europäische Kommission die erforderliche Genehmigung zur Steuer-befreiung von "Inselflügen" gemäß § 5 Nr. 5 des Luftverkehrsteuergesetzes vom 9. Dezember 2010
mit der Maßgabe erteilt, dass mindestens 20 Prozent des jeweils gültigen Steuersatzes gemäß § 11
Absatz 1 Nr. 1 des LuftVStG erhoben werden. § 5 Nr. 5 des LuftVStG ist damit im Umfang der zuvor genannten Genehmigung der Europäischen Kommission mit Wirkung vom 1. Januar 2011 in Kraft getreten.
Für nähere Informationen klicken Sie bitte rechts auf die Schaltfläche Luftverkehrsteuer.



